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Alles Wissenswerte rund um die Flurkarte

Unabhängig davon, ob Sie bereits Grundstücksbesitzer:in sind oder gerade ein Baugrundstück erwerben – rund um diese Thematik tauchen immer wieder Begriffe auf, die Sie gut kennen wie beispielsweise Grundbuch oder amtlicher Lageplan. Die Flurkarte ist Ihnen daher sicherlich auch bekannt. Aber was genau ist ein Flurkarte? Wir haben alles Wissenswerte zu diesem Thema für Sie zusammengetragen.

Was ist eine Flurkarte?

Eine solche Karte wird auch Liegenschafts- oder Katasterkarte genannt. Sie stellt maßstabsgetreu alle Liegenschaften (Flurstücke und Grundstücke) in einer bestimmten Region dar. Grundsätzlich wird als Flur die gesamte Nutzfläche einer Siedlung bezeichnet. Jede Flur ist wiederum in (kleinere) Flurstücke unterteilt. Die Flurkarte ist zusammen mit der Schätzungskarte (der kartografierten Darstellung über die Bodenqualität von landwirtwirtschaftlich genutzten Flächen) die amtliche Kartengrundlage für das Grundbuch.

Die Katasterkarte beinhaltet wichtige Informationen über die darin enthaltenen Grundstücke. Dazu zählen:

  • Lage von Grundstücken
  • Flur- und Flurstücksnummern
  • Flurstücksgrenzen
  • Gemeindegrenzen
  • Art der Bebauung
  • Gebäudenummerierung
  • Grenz- und Vermessungspunkte
  • Nutzungsart des Bodens
  • topografische Angaben
  • Hecken, Zäune und Mauern

Gut zu wissen: Je nachdem wie groß die Flurstücke sind und wie dicht die Bebauung ist, wird eine Liegenschaftskarte in den Maßstäben zwischen 1:500 und 1:1000 (in der Stadt). Der verwendete Maßstab ist bundesweit nicht gesetzlich geregelt und variiert von Bundesland zu Bundesland. So wird in einigen Regionen Bayerns auch ein Maßstab von 1:5000 angewendet.

Ende der 1980er Jahre wurde damit begonnen, Flurkarten zu digitalisieren und damit das klassische Papierregister zu ersetzen. Seit 2015 sind alle Daten bundesweit im "Amtlichen Liegenschaftsinformationssystem (ALKIS)" zusammengefasst und können länderübergreifend abgerufen werden.

Flurnummer und Flurstücknummer

Wie bereits erwähnt, ist eine Flur ein Teil eines Siedlungsbereiches innerhalb einer Gemeinde oder Stadt, deren Grenzen vom Vermessungsamt im Rahmen der Flurkarte festgelegt wurden. Eine Flur besteht aus mehreren Flurstücken. Sowohl die Flur als auch die Flurstücke werden durch entsprechende Flur- und Flurstücksnummern gekennzeichnet, die in den meisten Fällen fortlaufend nummeriert sind. Selbstverständlich kann eine Gemeinde/eine Stadt mehrere Flure haben. Diese werden dann zu einer Gemarkung zusammengefasst. Flur- und Flurstücksnummern werden sowohl im Liegenschaftskataster als auch im Grundbuch geführt.

Flurstück und Grundstück

Das Flurstück ist die kleinste Einheit in einer Liegenschaftskarte. In den meisten Fällen entsprechen die Grenzen eines Flurstücks denen eines Grundstücks. Allerdings dürfen diese beiden Begriffe nicht synonym verwendet werden: Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen, aber ein Flurstück umfasst niemals mehrere Grundstücke. Jedes Flurstück ist nummeriert und in der Regel in verschiedene Nutzungsarten unterteilt. Dazu zählt beispielsweise, ob es sich um eine Gebäude- und Freifläche handelt oder aber um eine Fläche zur landwirtschaftlichen Nutzung. In einer Flurkarte können Sie immer erkennen, welche Flurstücke zu einem bestimmten Grundstück gehören.

Gut zu wissen: Es gibt Hinweise darauf, dass bereits in Altbabylonien eine Art Vorläufer der Liegenschaftskarte – der Felderplan – verwendet wurde. Auch in Ägypten und China wurden schon knapp 2.000 Jahre vor Christus Flurpläne angefertigt. In Europa war Italien im 18. Jahrhundert der Vorreiter von gesetzlichen Vermessungen, gefolgt von Frankreich unter der Regierung von Napoleon. In Deutschland schafften die Herren vom Stein und Hardenberg 1808 die Grundlagen für eine kartografische Vermessung von Grundstücken.

Wozu wird eine Flurkarte benötigt?

Abgesehen davon, dass die Liegenschaftskarte der amtliche Nachweis dafür ist, dass ein bestimmtes Grundstück überhaupt existiert, wird ein solches Dokument benötigt, um Baumaßnahmen zu planen. Sie ist außerdem die Basis für einen Bebauungsplan. Mit ihrer Hilfe können zudem exakte Immobilienbewertungen erstellt werden, in die auch andere (wertgebende) Umgebungsfaktoren, die in einer solchen Karte aufgeführt sind, einfließen. Damit werden u.a. also auch die Preise von Grundstücken ermittelt. Außerdem ist die Flurkarte wichtig zur Ermittlung der Grundsteuer und anderen bodenspezifischen Steuern sowie Abgaben.

Außerdem benötigen Sie eine Liegenschaftskarte, wenn …

  • Sie eine Immobilie bzw. ein Grundstück kaufen oder verkaufen wollen.
  • Sie einen Bauantrag stellen wollen.
  • Ihr Grundstück/Ihre Immobilie ins Grundbuch eingetragen wird.
  • Sie eine (Bau-)Finanzierung bei einem Kreditinstitut beantragen wollen.
  • rechtliche Fragen zu den Eigentumsverhältnissen an Grundstücken auftauchen – zum Beispiel bei Erbschaften oder Scheidungen.

Was ist der Unterschied zwischen Flurkarte und Lageplan?

Sowohl der Lageplan als auch die Flurkarte zählen zu den wichtigen Dokumenten, wenn Sie einen Bauantrag stellen oder eine Baufinanzierung beantragen. Der Lageplan für ein bestimmtes Grundstück basiert auf den Daten der Liegenschaftskarte und wird individuell für dieses eine Grundstück von einem/einer Vermessungsingenieur:in angefertigt. Während die Flurkarte quasi eine grobe Zusammenfassung eines Flurstücks inklusive aller Baulichkeiten ist, umfasst der Lageplan beispielsweise auch Angaben zum/zur Eigentümer:in, zum Grundbuch und zur geplanten Bebauung.

Wo erhalten Sie einen Flurkartenauszug und was kostet er?

Einen Flurkartenauszug können Sie beim zuständigen Liegenschaftskataster Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Kommune beantragen. Das ist in der Regel auch online möglich. Die Kosten für einen solchen Auszug sind abhängig von der Ausführung und Größe der beantragten Liegenschaftskarte und können von Gemeinde zu Gemeinde außerdem stark variieren. Rechnen Sie mit einem Betrag zwischen 12 und 60 Euro.

Gut zu wissen: Abhängig von den Regelungen der jeweiligen Gemeinde werden Änderungen in der Flurkarte meistens kostenfrei vorgenommen. Dazu zählt zum Beispiel die Änderung der Nutzungsart oder die Vereinigung von mehreren Flurstücken zu einem Grundstück.

Wenn Sie gerade feststellen, dass wichtige Dokumente für den Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie nicht aktuell sind oder gar fehlen, unterstützen wir Sie gerne – sei es bei der Erstellung oder Aktualisierung von bemaßten Grundrissen, bei der Wohnflächenberechnung oder bei der Erstellung von fotorealistischen 3D-Visualierungen.

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Autor

Martina Züngel-Hein

Redakteurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

P028