Ihr Vorhaben: Aufteilung
Die Aufteilung einer Immobilie ist in der Regel ein einmaliger Vorgang. Dabei wird entweder ein Grundstück in zwei oder mehrere Teilgrundstücke aufgeteilt oder innerhalb eines Objekts mindestens zwei oder mehrere in sich abgeschlossene (Wohn-)Einheiten klar definiert. In erster Linie wird mit einer Aufteilung für alle Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen. Die Aufteilung muss konform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) erfolgen, um ins Grundbuch eingetragen zu werden.
Für weitere Informationen zum Begriff Aufteilung und weiteren verwandte Begriffen wie beispielsweise Teilungserklärung empfehlen wir Ihnen unsere Beiträge, die Sie im Themenkomplex ‘WEG und Aufteilung’ in unserem Ratgeber finden.
Unsere Produkt-Empfehlungen für Ihre Aufteilung
Die nachfolgenden Produkte stellen lediglich eine unverbindliche Empfehlung der Unterlagen dar, die nach unserer langjährigen Erfahrung am häufigsten beim Vorhaben Aufteilung benötigt werden. Wir möchten Sie dafür sensibilisieren, dass ein Vorgespräch mit dem zuständigen Grundbuchamt dahingehend zielführend ist, um genau zu erfahren, welche Unterlagen Sie für Ihre Aufteilung exakt einreichen müssen.
Unser Tipp: Behalten Sie im Kopf, dass üblicherweise alle Etagen einer Immobilie zeichnerisch dargestellt und dem Grundbuchamt beim Antrag vorgelegt werden müssen. Also auch solche, in denen ggf. nur Gemeinschaftsflächen und kein Sondereigentum vorhanden sind.
Gut zu wissen: Um die gebündelten Produkte über unsere Webseite zu bestellen, empfehlen wir das Produkt Bemasster Grundriss auszuwählen, da dort in einem Zug alle weiteren benötigten Produkte wie z.B. Haus Schnitt, etc. hinzugefügt werden können.
Bemasster Grundriss
Bei der Aufteilung spielt der Bemasste Grundriss eine zentrale Rolle. Darin wird mit Ziffern die einzelnen Einheiten klar gekennzeichnet, damit auf den ersten Blick ein Eindruck entsteht, wie das Objekt aufgeteilt werden soll.
zum Bemassten GrundrissHaus Schnitt
Im Haus Schnitt, einem Quer- oder Längsschnitt durch das betreffende Gebäude, werden ebenfalls mittels Ziffern die einzelnen Einheiten gekennzeichnet, die nach der Aufteilung des Objekts gelten sollen.
zum Haus SchnittHaus Ansicht
Auch die Haus Ansicht kann Flächen aufzeigen, die für die Aufteilung des Objekts relevant sind. So ist es beispielsweise möglich, die zu einer Einheit gehörende Dachfläche zu kennzeichnen, da sie als Sondernutzungsfläche einem/einer Wohnungseigentumsbeteiligten zugeschrieben wird.
zur Haus AnsichtMögliche Optionen bei den Produkten
Wohnflächenberechnung mit oder ohne Flächenaufstellung
Die Wohnflächenberechnung mit oder ohne Flächenaufstellung zeigt übersichtlich die Summen für die Wohnfläche auf, die sich nach den Berechnungsnormen Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder DIN 277 für das betreffende Objekt ergeben. Das Grundbuchamt braucht i.d.R. nur eine einfache Wohnflächenberechnung. Eine Flächenaufstellung ist dann sinnvoll, wenn das Objekt nach der Aufteilung ganz oder teilweise veräußert werden soll.
Bruttogrundfläche (BGF)
Die Bruttogrundfläche (BGF), als Teil der Flächenberechnung nach der Norm 277, weist die Summe aller Geschossflächen auf, inklusive der Konstruktionsfläche wie Fassaden und Wände. Sie dient als wichtige Kennziffer für Baukostenplanung und Finanzierungsanfragen.
Plankopf durch Architekt
Durch Auswahl dieser Option erhalten Sie den/die Grundriss(e) mit einem sogenannten Plankopf durch Architekt. Das bedeutet, dass rechts von der technischen Zeichnung u.a. generellen Angaben zum Objekt stehen, aber auch einen Architektenstempel vorhanden ist. Dieser bestätigt die baurechtliche Konformität des Objekts, sofern sie gegeben ist. Oftmals ist diese Option eine der Anforderungen seitens der Grundbuchämter.