Der Begriff "Wohnfläche" aufgeschlüsselt
Der Begriff "Wohnfläche" kommt im täglichen Sprachgebrauch häufig vor - insbesondere, wenn es um den Kauf oder die Anmietung eines Hauses/einer Wohnung geht. Allerdings gibt es als Mieter:in oder als Eigentümer:in einiges dazu zu wissen, um hinsichtlich des Miet- oder Kaufvertrages gut informiert zu sein. Wie funktioniert eine Wohnflächenberechnung? Was gehört zur Wohnfläche? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen der folgende Beitrag.
Definition
Die Definition zum Begriff "Wohnfläche" lautet, dass damit die Räumflächen gemeint sind, die ausschließlich einer einzelnen Wohnung oder einem einzelnen Haus zugeordnet werden können und zu Wohnzwecken dienen. Des Weiteren ist mit der Raumfläche die Bodenfläche gemeint, die von hochgehenden Bauteilen eingegrenzt wird. Dazu gehören beispielsweise Außen- und Innenwände sowie Türen und Fenster.
Weitere Definition: Grundfläche
Von Grundfläche wird gesprochen, wenn die gesamte Fläche eines Geschosses oder eines Gebäudes gemeint wird. Entsprechend gehört dazu auch die Fläche von den hochgehenden Bauteilen wie Wände und Türen. Grundfläche ist demnach nicht mit Wohnfläche gleichzusetzen.
Normen für die Wohnflächenberechnung
Um das Thema zu vertiefen, ist es wichtig zu wissen, dass es für die Wohnflächenberechnung vier Normen gibt, die zur Anwendung kommen können:
- Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- DIN 277
- DIN 283
- Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)
Hierbei sollte bekannt sein, dass vorrangig die Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die DIN 277 genutzt werden. Die DIN 283 und die Zweite Wohnflächenverordnung (II. BV) sind meistens nur noch für Objekte mit alten Verträgen oder im Altbaubereich gültig.
Darüber hinaus wird auch nur in der Wohnflächenverordnung (WoFlV) der Begriff “Wohnfläche” definiert. Die DIN 277 definiert diesen Begriff nicht, sondern regelt die Kategorisierung der Flächen in Nutzungs-, Verkehrs- und Funktionsflächen. Für tiefergehende Informationen zur DIN 277 eignet sich die Lektüre des Beitrags "Nutzungsfläche DIN 277".
Unser Tipp: Weitere Informationen zu allen Normen können Sie in dem Beitrag “Gegenüberstellung der Normen zu Wohnflächenberechnung” einsehen.
Welche Räume zählen zur Wohnfläche?
Da die Wohnflächenverordnung den relevanten Begriff definiert, listen wir gemäß dieser Norm auf, welche Räume dazu zählen und welche nicht:
Räume, die laut WoFlV zur Wohnfläche zählen | Räume, die laut WoFlV nicht zur Wohnfläche zählen |
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Übliche Wohnräume wie Schlaf-, Kinder-, Gästezimmer, Küche, Wohn- und Esszimmer, Speisekammer, WC, Badezimmer, Wohn- und Esszimmer, Flure und Dielen sowie beheizte Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossenen Räumen, Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten, Saunen | Keller, Abstell- und Kellerräume außerhalb der Wohnung, Waschküche, Trockenräume, nicht ausgebaute Bodenräume, Heizungsräume, Garagen, gewerblich bzw. geschäftlich genutzte Räume |
Einstieg in die Wohnflächenberechnung
Es gibt noch weitere Kriterien, die bei der Wohnflächenberechnung laut Wohnflächenverordnung (WoFlV) berücksichtigt werden müssen:
Sonderfälle
Zunächst gibt es Sonderfälle bei den Arten der Wohnräume, für die die Wohnfläche jeweils nur anteilig angerechnet wird:
100% Anrechnung zu
Betrifft Flächen von:
- Wohnzimmern
- Esszimmern
- Schlafzimmern
- Kinderzimmern
- Arbeitszimmern
- Abstellräumen
- Badezimmern
- Toiletten
- Küchen
- Speisekammern
- Fluren
- Dielen
- Saunen
- Fitnessräumen
- beheizten Schwimmbädern und Wintergärten
50% Anrechnung zu
Betrifft Flächen von:
- unbeheizten Wintergärten und Schwimmbädern
- ähnliche nach allen Seiten geschlossenen Räume
25% Anrechnung zu
Betrifft Flächen von:
- Terrassen
- Balkonen
- Loggien
- Dachterrassen
0% Anrechnung zu
Betrifft Flächen von:
- Kellern
- Dachböden
- Garagen
- Heizungsräumen
- Waschküchen
- gewerblichen Räumen
- Abstellräumen außerhalb der Wohnung/des Hauses
Bauteile
Des Weiteren wird bei der Wohnfläche zwischen zwei Gruppen hinsichtlich der Bauteile unterschieden – solche Bauteile, die berücksichtigt werden und solche, die nicht berücksichtigt werden. Dies ist gerade beim Vermessen essentiell, denn dabei wird das Maß zwischen den Bauteilen (je nachdem, ob es hinzugezogen wird oder nicht) bzw. von der Vorderkante der Verkleidung gemessen.
Fläche von Bauteilen, die berücksichtigt werden | Fläche von Bauteilen, die nicht berücksichtigt werden |
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Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen | Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen |
Fuß-, Sockel- und Schrammleisten | freistehende Pfeiler und Säulen (bei einer Höhe von mehr als 1,5 Meter und einer Grundfläche von mehr als 0,1 Quadratmeter) |
fest eingebaute Gegenstände, wie z.B. Öfen, Heiz- und Klimageräte, Herde | Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze |
Bade- oder Duschwannen | Türnischen, Fenster- und offene Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind |
freiliegende Installationen | |
Einbaumöbel und nicht ortsgebundene, versetzbare Raumteiler |
Mindesthöhe
Auch die Raumhöhe entscheidet nicht nur darüber, ob die Wohnfläche angerechnet wird, sondern auch darüber, zu wie viel Prozent. Um das besser nachzuvollziehen, dient folgende Grafik:
100%
Anrechnung zu
- Flächen
- deren Raumhöhe mindestens zwei Meter beträgt
50%
Anrechnung zu
- Flächen
- deren Raumhöhe weniger als zwei Meter
- aber mindestens über einem Meter beträgt
0%
Anrechnung zu
- Flächen
- deren Raumhöhe unter einem Meter beträgt (beispielsweise Dachschrägen oder Treppen)
Beispiele: Was ist mit der Wohnfläche von...?
...Abstellkammern außerhalb der Wohnung?
Wenn die Abstellkammer sich nicht innerhalb der Wohnung befindet, wird deren Fläche nicht hinzugerechnet.
...Balkonen und Terrassen?
Die Fläche von Balkonen und Terrassen normalerweise mit 25 Prozent angerechnet, da beides witterungsbedingt nicht ganzjährig nutzbar ist, jedoch die Fläche der Wohnung erweitern. Eine Anrechnung dieser Flächen mit 50 Prozent kommt nur dann in Frage, wenn die Ausführung mit hochwertigen Materialien erfolgt ist, die besondere Aussicht die Wohnqualität entscheidend verbessert oder ähnliche Kriterien vorliegen.
...Treppen?
Bei Treppen ist die Anzahl der Treppenstufen maßgebend, ob die Fläche zur Wohnflächenberechnung hinzugezogen wird oder nicht. Wenn die Treppe maximal drei Steigungen – drei Stufen – aufweist, wird die Fläche miteinkalkuliert. Bei mehr als drei Stufen findet die Fläche keine Berücksichtigung für Wohnflächenberechnung.
Die Wohnfläche ist ein umfangreiches Thema, das sich aber mit diesem Beitrag gut nachvollziehen lässt. Sollten Sie noch weitere Fragen dazu oder zur Wohnflächenberechnung Ihres persönlichen Grundrisses haben, können Sie uns gerne kontaktieren.