Erläuterung zum Bestellformular
Nachfolgend geben wir Ihnen ausführliche Informationen zu den einzelnen Optionen im Bestellprozess:
Inhaltsverzeichnis
Anzahl Einheiten
Bei der Auswahl ‘Anzahl der Einheiten’ empfehlen wir Ihnen sich in Ruhe zu überlegen, was Sie genau brauchen. Denn in diesem Punkt kommt es darauf an, was Sie als Ergebnis erhalten wollen:
Benötigen Sie z.B. als Ergebnis einzelne Zeichnungen für die Geschosse eines Einfamilienhauses (EFH). In diesem Fall geben Sie bitte die Anzahl der Geschosse an, die Sie gezeichnet haben möchten.
Benötigen Sie beispielsweise als Ergebnis einzelne Zeichnungen der (Wohn) Einheiten eines MFH, erstellen wir für jede benötigte Einheit eine einzelne Zeichnung – jedoch ohne das Treppenhaus vom MFH. In diesem Fall geben Sie bitte die Anzahl der zu zeichnenden Wohneinheiten an.
Benötigen Sie als Ergebnis einen Geschossplan, zeichnen wir beispielsweise bei einem Mehrfamilienhaus (MFH) alle Wohnungen einer Etage inklusive Treppenhaus in einer Zeichnung. In diesem Fall geben Sie bitte die Anzahl der Einheiten an – in diesem Fall der Geschosse – für die Sie ein Geschossplan benötigen.
Anschauliche Beispiele für Anzahl der Einheiten
Bei der Ermittlung der Anzahl der Einheiten ist es zusätzlich sehr hilfreich, gedanklich ein Objekt abzulaufen und somit die Anzahl der Einheiten durchzuzählen. Rufen Sie sich unser Preismodell in Erinnerung: Pro Einheit/Wohnung/Zeichnung und bis zu 7 Räumen rechnen wir ab.
Beispiel-Situation 1
Was benötigen Sie?
Sie brauchen in einem drei-geschossigem MFH für jedes Geschoss einen Grundriss (=Geschossplan).
Wie zählen Sie die Anzahl der Einheiten in diesem Fall?
Ein drei-geschossiges MFH betreten Sie i.d.R. über das Treppenhaus im Erdgeschoss (EG) = eine erste Einheit. Vom Treppenhaus im EG gelangen Sie ins Obergeschoss (OG) = eine zweite Einheit – und Sie können vom OG auch das Dachgeschoss (DG) erreichen = eine dritte Einheit.
Was tragen Sie in Anzahl der Einheiten ein?
Sie tragen drei in der Anzahl der Einheiten ein. Das nicht zu zeichnende Kellergeschoss ist nicht mit aufgezählt.
Beispiel Situation 2
Was benötigen Sie?
Sie brauchen in einem drei-geschossigen MFH, dass auf jedem Geschoss zwei Wohneinheiten aufweist, die Grundrisse für jede einzelne Wohnung.
Wie zählen Sie die Anzahl der Einheiten in diesem Fall?
Ein drei-geschossiges MFH betreten Sie i.d.R. über das Treppenhaus im Erdgeschoss (EG), wo sich zwei Wohneinheiten im EG befinden = 1. und 2. Einheiten/Zeichnungen. Vom
Treppenhaus im EG erreichen Sie das OG, in dem sich zwei weitere Wohneinheiten befinden = 3. und 4. Einheiten/Zeichnungen – und Sie gelangen vom Treppenhaus im OG ins DG, wo sich weitere zwei Wohneinheiten befinden = 5. und 6. Einheiten/Zeichnungen.
Was tragen Sie in Anzahl der Einheiten ein?
Sie tragen sechs in der Anzahl der Einheiten ein (sofern alle sechs gezeichnet werden sollen).
Beispiel Situation 3
Was benötigen Sie?
Sie brauchen lediglich den Grundriss einer einzelnen Wohneinheit aus dem drei-geschossigen MFH.
Wie zählen Sie die Anzahl der Einheiten in diesem Fall?
Natürlich müssen Sie bei der Anzahl der Einheiten nur die Wohneinheiten zählen, die Sie gezeichnet haben möchten. Daher wäre in diesem Beispiel nur eine Einheit in der Anzahl nötig, sofern es sich bei der Wohneinheit nicht eine Maisonette-Wohnung handelt, die über zwei Geschosse geht. In diesem Fall käme eine weitere Einheit hinzu.
Was tragen Sie in Anzahl der Einheiten ein?
Sie tragen eins in der Anzahl der Einheiten ein (sofern es sich nicht um eine Maisonette-Wohnung handelt – dann wären es zwei in der Anzahl der Einheiten)
Art der Immobilie
Die Art der Immobilie ist aus verschiedenen Gründen von Belang: Die Angabe, wenn es beispielsweise eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist, für die Sie eine Wohnflächenberechnung bestellt haben, ist für uns sehr hilfreich. In diesem Fall zählt nämlich die Fläche des frei zugänglichen Treppenhauses nicht zur Wohnfläche Ihrer Wohnung. Handelt es sich jedoch um eine Maisonette-Wohnung in einem Einfamilienhaus wird die Fläche der Maisonette-eigenen Treppe teilweise hinzugerechnet, die des Treppenhauses jedoch weiterhin nicht. Demnach macht es einen erheblichen Unterschied, um welche Art von Immobilie es sich handelt.
In der Auswahlliste finden Sie folgende Arten der Immobilie:
Etagenwohnung ETW: Abgeschlossene Wohneinheit innerhalb eines Gebäudes
Einfamilienhaus EFH: Eigenständiges Objekt, in dem nur eine Familie wohnt
Mehrfamilienhaus MFH: Objekt mit mehreren Wohneinheiten für mehrere Bewohner
Doppelhaushälfte DHH: Ein einzelnes Objekt, in dem zwei Familien oder Bewohner in eigenständig abgeschlossenen Wohneinheiten leben
Reihenhaus RH: Mindestens drei Wohnobjekte, die in Reihe aneinandergebaut sind
Commercial: Gewerblich genutzte Objekte
Sonstiges: Andere Objekte, die zu keinem der voran genannten gehören
Wenn Sie sich unsicher sind, zu welcher Art der Immobilie Ihr Objekt gehört, empfehlen wir den Beitrag “Die wichtigsten Haustypen im Überblick”.
Maßstab
Wir haben täglich mit den verschiedensten Maßstäben zu tun – da Sie als Kunde/Kundin aber eventuell nicht jeden Tag damit in Berührung kommen, hier eine detaillierte Erklärung zu den Optionen beim Maßstab.
Option 1:
Der Standardwert ist: A3/1:100 - das bedeutet, dass der Grundriss im Maßstab 1:100 erstellt wird und auf das Papierformat/Layout DIN A3 gelegt werden sollte. Dies ist die Standard-Option für bemaßte Grundrisse für Finanzierungen und Bauanträge etc.
Option 2:
Eine weitere Option ist ein bestimmter, von Ihnen vorgegebener Maßstab (z. B. 1:100, 1:150 usw.). In diesem Fall wird das Layout bzw. das Papierformat dem gewünschten Maßstab des Grundrisses folgen.
Option 3:
Eine weitere Möglichkeit ist die Vorgabe des Layouts im Papierformat "A4" (DIN A4) oder "A3" (DIN A3). In diesem Fall folgt der Maßstab des Grundrisses dem Layout/Papierformat.
Dies bedeutet: Der Maßstab ist nicht die relevante Kennzahl. Der Grundriss sollte auf dem Layout/Papierformat so groß wie möglich angelegt werden (im besten Fall passt er vollständig auf das Papierformat). Der Maßstab muss nicht beibehalten werden - z.B. 1:1000. Das bedeutet, dass zwar der Maßstab verändert wird, jedoch nicht die Relationen des Objektes.
Diese Option stellt die beste Lösung für die Darstellung von Grundrissen auf Immobilienportalen dar. Das DIN A4-Format eignet sich zudem hervorragend zum Ausdrucken, wenn es als Exposé verwendet werden soll.
Anzahl Räume
Bei der Anzahl Räume wird alles gezählt, was von Wänden umgeben und durch eine Tür zugänglich ist. Dabei wird nicht zwischen den Raumarten unterschieden, wie es beispielsweise bei Immobilienanzeigen gängig ist: Eine 3-Zimmer-Wohnung besteht i.d.R. aus drei Zimmern und zusätzlich Küche und Bad, was bei uns dann mindestens fünf Räume wären.
Stattdessen zählen für die Bestellung auch Räume wie Küche, Badezimmer, Gäste-WC, Abstellraum, Hauswirtschaftsraum, Hobbyraum, Garagen, Aufzüge, Flur etc. Wir empfehlen Ihnen, wenn möglich, die Anzahl Räume Ihres Grundrisses systematisch im Uhrzeigersinn durchzuzählen. So gehen Sie sicher, dass Sie keinen Raum vergessen oder übersehen.
Bei der Ermittlung der Anzahl der Räume wird der erste Flur nicht mitgezählt. So bliebe es, in Bezug auf die oben angesprochene 3-Zimmer-Wohnung auch bei fünf Räume in der Anzahl, selbst wenn es einen zentralen Flur gäbe, von dem alle Zimmer abgehen.
Beispiel 1
Was liegt vor?
Eine Etagenwohnung (ETW) mit vier Zimmern (laut Immobilienanzeige), sowie Küche, Bad, Gäste-WC und Balkon.
Was wird für Anzahl Räume gezählt?
Neben den vier Zimmern, die auch als vier Räume zählen, kommen noch drei Räume entsprechend für Küche, Bad und WC hinzu:
Eingabe bei Anzahl Räume ist somit sieben.
Beispiel 2
Was liegt vor?
Eine Maisonette-Wohnung (MW) mit insgesamt 4 Zimmern (zwei im Untergeschoss und zwei im Obergeschoss), sowie im Untergeschoss der MW mit Küche, Gäste-WC und Abstellraum und im Obergeschoss der MW mit Bad und Abstellraum.
Was wird für Anzahl Räume gezählt?
In diesem Fall wird die Anzahl Räume pro Etage der MW eingegeben. Dies bedeutet, dass im Untergeschoss der MW neben den zwei Zimmern auch Küche, Gäste-WC und Abstellraum gezählt werden (= fünf in der Anzahl der Räume). Im Obergeschoss der MW werden neben den zwei Zimmern noch Bad und Abstellraum gezählt (= vier Räume):
Eingabe bei Anzahl Räume im Untergeschoss der MW fünf Räume und im Obergeschoss der MW vier Räume.
2D: 1. Maßkette, 2. Maßkette
Bei der Bestellung von 2D-Grundrissen können zwei Maßketten hinzugebucht werden.
Die 1. Maßkette zeigt die Raumgrößen in Länge und Breite sämtlicher im Objekt befindlicher Räume an. Diese Angaben eignen sich beispielsweise hervorragend für die Einrichtungsplanung.
Beispiel-Grundriss mit Maßkette der Raumgrößen außen
Beispiel-Grundriss mit Maßkette der Raumgrößen innen
Die 2. Maßkette zeigt die Gesamtmaße in Länge und Breite des Objektes an. Dabei ist zu beachten, dass weder die Wandstärken noch die Fenstermaße mit angegeben werden. Diese Maßkette dient daher beispielsweise besonders gut als Übersicht der Ausmaße des Objektes insgesamt zur Einordnung auf einem Grundstück. Sie wird immer außen am Objekt platziert.
Beispiel-Grundriss mit zwei Maßketten
Beispiel-Grundrisse mit Maßkette der Gesamtmaße
Gut zu wissen: Beim Produkt “2D-Grundriss” werden Ihre Maße nicht auf ihre Richtigkeit überprüft, da hier der Fokus auf der optischen Darstellung Ihres Grundrisses liegt. Beim Produkt “Bemaßter Grundriss” werden wir Sie auf Unstimmigkeiten in Ihren übermittelten Maßen hinweisen, da hier die Richtigkeit der Angaben im Vordergrund steht.
Wohnfläche
Mit dem Begriff ‘Wohnfläche’ sind die Raumflächen gemeint, die ausschließlich einer einzelnen Wohnung oder einem einzelnen Haus zugeordnet werden können und zu Wohnzwecken dienen. Die Raumflächen sind die Bodenflächen, die von hochgehenden Bauteilen, wie z.B. Wänden, Türen und Fenster, umgeben sind.
Obwohl es vier Normen zur Berechnung der Wohnfläche gibt, sind die folgenden zwei Normen am gängigsten und werden auch von uns angeboten:
1. Wohnflächenverordnung (WoFlV): Hierbei wird zwischen solchen Räumen unterschieden, die zur Wohnfläche angerechnet werden und solchen Räumen, die nicht hinzugerechnet werden. Bekannt ist die WoFlV auch dadurch, dass die Dachschrägen relevant sind bei der Wohnflächenberechnung und Flächen mit einer Höhe unter zwei Metern nur anteilig berechnet werden.
2. DIN 277: Hierbei wird bei der Flächenermittlung zwischen Nutz-, Verkehrs- und Funktionsflächen unterschieden.
In der Anwendung sieht es so aus, dass die WoFlV vorwiegend für die Berechnung von Wohnflächen von Wohnungen benutzt wird. Dahingegen kommt die DIN 277 hauptsächlich bei Einfamilienhäusern und kommerziellen Objekten zum Einsatz. Die Unterscheidung ist deswegen relevant, weil unterschiedliche Ansätze hinsichtlich der Berechnung existieren.
Wir empfehlen Ihnen zwecks umfassenderen Einblicks den Beitrag “Gegenüberstellung der Normen zur Wohnflächenberechnung”.
Die Wohnfläche berechnen wir z.B. bei den Produkten “Wohnflächenberechnung” und “Bemaßter Grundriss” sowie wenn Sie eine Flächenaufstellung der Räume Ihres Objektes wünschen. Was sich genau hinter Letzterem verbirgt, haben wir Ihnen in dem separaten Beitrag “Flächenaufstellung” zusammengefasst.
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Bei Objekten mit einer Vielzahl an zu zeichnenden Etagen oder Wohnungen erleichtert unser Datenimport die zeitaufwendige Eingabe aller notwendigen Informationen. Wie das Ganze funktioniert, erläutern wir im folgenden Beitrag.
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Manchmal schleicht sich der Fehlerteufel ein – das kann uns genauso wie Ihnen passieren. Mithilfe der Korrekturschleifen merzen wir diese Fehler wieder aus. Erfahren Sie im Folgenden, wann Korrekturschleifen kostenlos und wann sie kostenpflichtig sind.
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