Aktuell liegen uns viele unvollständige Vorlagen/unklare Aufträge vor. Betroffene Aufträge werden deutlich später ausgeliefert, da wir bei jedem Auftrag in den individuellen Austausch gehen müssen. Sie können dies vermeiden, indem Sie Ihre Vorlagen mit der Mindestanforderung zum gewünschten Produkt abgleichen und ggf. fehlende Daten nachtragen.
OK
Glossar - Anfangsbuchstabe ö
Öffentlicher Glaube (in Bezug auf das Grundbuch)
Der öffentliche Glaube des Grundbuches beinhaltet die Annahme, dass die Einträge im Grundbuch als korrekt angesehen werden, und man dem Grundbuch in dieser Hinsicht vertrauen kann. Dies bedeutet, dass standardmäßig angenommen wird, dass ein im Grundbuch registriertes Grundstücksrecht dem aufgeführten Rechtsinhaber/der aufgeführten Rechtsinhaberin gehört, bis das Gegenteil bewiesen wird. Jedoch bedeutet der öffentliche Glaube nicht zwingend, dass die Eintragung tatsächlich korrekt ist.