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Anfang dieser Woche wurde unsere Website Ziel eines Angriffs, bei dem unser Registrierungsformular missbräuchlich verwendet wurde, um zahlreiche Registrierungs-E-Mails zu versenden. Dies hat dazu geführt, dass wir bei einigen E-Mail-Anbietern aktuell auf der Spam-Liste stehen. Wir arbeiten intensiv daran, diese Einträge zu entfernen und zukünftig solche Vorfälle noch besser zu verhindern.

Zu keinem Zeitpunkt wurden persönliche Daten außer den für die Registrierung verwendeten E-Mail-Adressen an uns übermittelt. Die in unserem System hinterlegten Daten waren von dem Vorfall nicht betroffen. Unser IT-Team hat den Vorfall umgehend erkannt, alle weiteren Zugriffe blockiert und die betroffenen E-Mail-Adressen bereits aus unserem System gelöscht. Eine gründliche Untersuchung des Vorfalls läuft. OK
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Mindestanforderungen zu Rundum.Wohnung

Wie für all unsere Produkte, sind wir auch für Rundum.Wohnung auf ein paar Mindestanforderungen angewiesen, die wir von Ihnen benötigen. Nur wenn diese Mindestanforderungen eingehalten werden, können wir mit der zügigen Bearbeitung Ihres Auftrags anfangen. Wir bitten Sie daher diese einzuhalten.

1 Vorlage

Als Grundlage für die Bearbeitung Ihres Auftrags sind wir zunächst auf eine Vorlage angewiesen. Diese ist oftmals ein alter vorhandener Grundriss. Für den Fall, dass Sie keine Vorlage haben sollten, empfehlen wir Ihnen unseren Themenkomplex “Aufmass nehmen”, in dem Sie zahlreiche Beiträge zum Aufmass und zur Erstellung einer Vorlage finden. Damit sollte die Erstellung einer Handskizze zu Ihrem Grundriss kein Problem sein.

2 Maße

Weitere Anforderung ist, dass sämtliche Maße in Länge und Breite für alle Räume Ihres Objektes vorhanden und vollständig in der Vorlage angegeben sind. Zusätzliche Maße in Länge und Breite für Bauteile wie Türen, Fenster etc. vervollständigen die Angaben und erleichtern uns eine präzise Erstellung Ihrer neuen Unterlagen.

3 Vertikale Bauteile

Auch für vertikale Bauteile wie Treppen oder Dachschrägen benötigen wir zusätzliche Angaben. In unserem Download-Bereich finden Sie ausführliche Anleitungen, welche genauen Maße wir brauchen und wie Sie diese Bauteile am besten ausmessen. Wir empfehlen Ihnen dazu unsere PDFs “Treppen richtig ausmessen”, “Dachschrägen richtig ausmessen” und “Dachflächenfenster richtig ausmessen”.

4 Raumhöhe

Insbesondere wenn sich Ihre Wohnung im Souterrain oder im Dachgeschoss befindet, bzw. oder die Wohnung Dachschrägen aufweist, ist die Angabe der Raumhöhe auch eine Mindestanforderung, die uns vorliegen muss. Die Raumhöhe im Keller- oder Dachgeschosse ist u.a. entscheidend dafür, ob eine Fläche als Wohnfläche zählt oder zu wie viel Prozent die Fläche hinzugerechnet wird. Die zuvor genannte PDF-Anleitung “Dachschrägen richtig ausmessen” leitet Sie dazu an.

Fazit

Jede Wohnung ist individuell. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es auch dazu kommen kann, dass individuelle Rückfragen aufkommen, die vor Beginn geklärt werden müssen. Daher sind grundsätzlich korrekte, leserliche und umfassende Datenlieferungen die beste Voraussetzung für eine zeitnahe Auslieferung Ihres Rundum.Wohnung Produkts.

Stand 05/2023

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Autor

Nathalie Pfeiffer

Fachjournalistin und Bauingenieurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

C026